Motorrad

Klasse AM/A1/B196/A2/A 

Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. 
ab 15 Jahre

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. 
ab 16 Jahre

Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. 
ab 18 Jahre

Klasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge 

ab 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg 

ab 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der         Klasse A2 von mindestens 2 Jahren